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14-10-2004 - Hilde Androsch
14.10.2004 - Leserbrief von Hilde Androsch
zum Thema: Rundfunkgebührenbefreiung
Die Rundfunkgebührenbefreiung für behinderte Menschen bleibt im vollen Umfang erhalten. Ich finde es gut, dass der SoVD sich dafür eingesetzt hat.
Wie ist es nun eigentlich beim Arbeitslosengeld II = "Sozialhilfesatz" ab 01.01.05. Sind die gerade erhöhten Gebühren aus den 345 Euro Grundbetrag zu zahlen?
Hilde Androsch
Red.: Wie Medienberichten zu entnehmen ist, sollen Hartz-IV-Betroffene von Rundfunk- und TV-Gebühren befeit werden.
Wir bitten in Zukunft bei spezifischen Fragen die Service-Nummer der Arbeitsagentur zu wählen. Unter 0 18 01/01 20 12 werden Fragen zum ALG II montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr zum Ortstarif beantwortet. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, sich im Internet zu informieren (www.arbeitsagentur.de) beziehungsweise bei den JobCentern vor Ort (mit Wartezeiten rechnen!).
