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Hartz IV

Themenfoto: Eine Statue der Justitia

Hartz IV schnell korrigieren

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die bisherige Festsetzung der Hartz-IV-Regelsätze nicht verfassungskonform ist. In ihrer Entscheidung weisen die Karlsruher Richter darauf hin, dass die geltende Regelung sowohl gegen die Menschenwürde als auch gegen das Sozialstaatsgebot verstößt. "Das Urteil bestätigt unsere zentralen Forderungen nach mehr Transparenz und einem Ende der Willkür bei der Festlegung der Regelleistungen. Die Bundesregierung muss jetzt schnell und zielgerichtet handeln, um den Vorgaben der Verfassungshüter gerecht zu werden", fordert SoVD-Präsident Adolf Bauer.


SoVD hat eine Verfassungsklage zur 58er-Regelung eingereicht

SoVD hat eine Verfassungsklage zur 58er-Regelung eingereicht

Der SoVD unterstützt die Verfassungsklage eines Mitglieds, das die 58er-Regelung unterschrieben hatte und im Zuge von Hartz IV schlechter gestellt wurde. Wie viele Arbeitslose über 58 Jahre hatte der Kläger vor der Einführung von Hartz IV eine Vereinbarung mit dem Arbeitsamt abgeschlossen, wonach er bis zum Rentenbeginn Arbeitslosenhilfe erhalten sollte. Doch mit dem Inkrafttreten von Hartz IV im Januar 2005 erhielt dieser Personenkreis statt der Arbeitslosenhilfe nur noch das niedrigere Arbeitslosengeld II. Der Kläger erhielt aufgrund der veränderten Berechnungsgrundsätze keinen Cent mehr. Dies ist nach Auffassung des SoVD ein verfassungswidriger Eingriff in vermögenswerte Rechtspositionen. Außerdem wurde der Vertrauensschutz verletzt. Mit der Verfassungsbeschwerde, die im September 2007 eingelegt wurde, soll ein Grundsatzurteil gegen die damalige Schlechterstellung erreicht werden (Az.: 1 BvR 2628/07).


SoVD fordert völligen Verzicht auf Zwangsverrentung

SoVD fordert völligen Verzicht auf Zwangsverrentung

Der Bundestag hat am 25. Januar 2008 beschlossen, dass ältere Arbeitslose ab dem 63. Lebensjahr gegen ihren Willen in Rente geschickt werden können. Bislang war eine Zwangsverrentung ab dem 60. Lebensjahr möglich. Der SoVD fordert nach wie vor den völligen Verzicht auf eine Zwangsverrentung älterer Arbeitsloser. "Vorgezogene Altersrenten mit Abschlägen müssen vom Grundsatz der Nachrangigkeit bei Hartz IV ausgenommen werden", sagte SoVD-Präsident Adolf Bauer. Mit dem Gesetz wird auch die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I für ältere Arbeitnehmer verlängert. Außerdem wird die Hinzuverdienstgrenze für Rentner an die Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro angeglichen. Damit wird eine langjährige Forderung des SoVD erfüllt. 


Bundesminister Olaf Scholz

Bundesminister Olaf Scholz

Parlamentarischer Abend "Gemeinsam gegen Kinderarmut"

Der SoVD hat das drängende Problem der zunehmenden Kinderarmut zum Thema  seines Parlamentarischen Abends gemacht. Der Einladung in die Parlamentarische Gesellschaft in Berlin folgten über 150 Gäste, darunter zahlreiche Bundestagsabgeordnete und Vertreter von Ministerien und Verbänden.  SoVD-Präsident Adolf Bauer sagte in seiner Ansprache, es sei Ziel, gemeinsame Strategien gegen Kinderarmut zu entwickeln. Olaf Scholz, Bundesminister für Arbeit und Soziales führte in seiner Rede aus, dass der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit eine Schlüsselrolle zukomme. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen, die die Schirmherrschaft für den Abend übernommen hatte, wurde von dem Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Hermann Kues vertreten. Er betonte in seinem Redebeitrag, dass gute Bildungschancen die beste Vorbeugung gegen Armut seien. SoVD-Präsident Bauer machte deutlich, dass die Bekämpfung von Kinderarmut einen vielschichtigen Ansatz erfordert, der Arbeitsmarktpolitik, Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Stadtentwicklungspolitik einbeziehen muss. 





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